ATeO.poolteam stellt über die Adresse www.poolteam.de ein Affiliate-Netzwerksystem zur Verfügung. ATeO.poolteam kann als Partnerprogramm-Betreiber oder als Teilnehmer genutzt werden. Durch Ihre Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäfts- sowie
die damit verbundenen Teilnahmebedingungen. Hierin sind die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Partnerprogramm-Betreiber, den Teilnehmern
sowie ATeO.poolteam geregelt.
§ 1 Einleitung
Die Firma ATeO-Service Mario Pohle stellt mit dem Projekt ATeO.poolteam ein Partnerprogramm-Portal zur Verfügung.
Vertragspartner nutzen diese Dienste als Teilnehmer/Partner (Affiliate) oder als Programmbetreiber/Anbieter (Merchant)
eines Partnerprogramms. Alle Vertragspartner sind voll geschäftsfähig.
Für die Nutzung des Portals erhält ATeO.poolteam eine Vergütung laut der jeweils aktuellen Preisliste. Die nachfolgenden
Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen ATeO.poolteam, den Betreibern sowie den Teilnehmern von Partnerprogrammen.
Abweichende individuelle Vereinbarungen sind möglich, jedoch gelten immer die gemeinsam vereinbarten Bedingungen.
Die Anmeldung bei ATeO.poolteam als Betreiber oder Partner begründet das jeweilige Vertragsverhältnis. Mit der Annahme
einer Partner-Bewerbung für ein Partnerprogramm entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Programmbetreiber.
Diesem Vertragsverhältnis liegen neben diesen Teilnahmebedingungen auch die zusätzlichen Bedingungen des betreffenden
Partnerprogramms zugrunde.
Der Auftragnehmer ist für die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben selbst verantwortlich.
§ 2 Partner/Teilnehmer
Als Partner bzw. Teilnehmer von einem oder mehreren Partnerprogrammen werben Sie auf Ihren Internetseiten für die jeweiligen
Partnerprogramme. Der Programmbetreiber verpflichtet sich mit der Annahme der Bewerbung des Teilnehmers, diesem die dafür
vereinbarten, erfolgsabhängigen Werbekostenerstattungen zu zahlen. Die Art und Höhe der Vergütung kann je nach Partnerprogramm
variieren. Über die Regelungen zu den jeweiligen Vergütungen informieren die Programmbetreiber in Ihren Provisions- & Preislisten.
Programmbetreiber sind berechtigt, die Vergütungen und Bedingungen zu Ihren Partnerprogrammen jederzeit anzupassen.
Alle Änderungen der Teilnahmebedingungen sowie der zusätzlichen Bedingungen zwischen Teilnehmer und Programmbetreiber
werden dem Teilnehmer unverzüglich per Email mitgeteilt. Ebenso werden Änderungen auf ATeO.poolteam Webseite veröffentlicht.
Die Haftung gegenüber ATeO.poolteam für eventuelle Nachteile, die dem Teilnehmer bei Änderungen der Bedingungen der
Programmbetreiber entstehen können, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch leistet ATeO.poolteam keinen Schadenersatz bei
veränderten Betreiber-Bedingungen. Alle Partner/Teilnehmer verpflichten sich, Ihre Kontaktinformationen wie E-Mail-Adresse,
Anschrift oder Rufnummern auf dem aktuellsten Stand zu halten. Entstehen einem Partner/Teilnehmer durch fehlerhafte Angaben
Nachteile - welcher Art auch immer - sind die Partner/Teilnehmer hierfür selbst verantwortlich.
§ 3 Programmbetreiber
Als Programmbetreiber bewerben Sie Ihre Angebote, Produkte, Leistungen u.v.a.m. über ATeO.poolteam sowie die Teilnehmer Ihres Partnerprogramms. Der Programmbetreiber vergütet die Teilnehmer erfolgsabhängig. Art und Höhe der erfvolgsabhängigen Vergütung werden eigenverantwortlich durch den Programmbetreiber festgelegt. Vergütungen können für jedes Partnerprogramm separat festgelegt werden. Alle Bedingung und Konditionen sind über die Seiten von ATeO.poolteam einsehbar. Programmbetreiber sind berechtigt, die Vergütungen und Bedingungen zu Ihren Partnerprogrammen jederzeit anzupassen. Alle Änderungen der Teilnahmebedingungen sowie der zusätzlichen Bedingungen zwischen Teilnehmer und Programmbetreiber werden dem Teilnehmer unverzüglich per Email mitgeteilt. Ebenso werden Änderungen auf ATeO.poolteam Webseite veröffentlicht. Die Haftung gegenüber ATeO.poolteam für eventuelle Nachteile, die dem Teilnehmer bei Änderungen der Bedingungen der Programmbetreiber entstehen können, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch leistet ATeO.poolteam keinen Schadenersatz bei veränderten Betreiber-Bedingungen.
Vergütungen an Teilnehmer werden aus einem Prepaid-Guthaben des Programmbetreibers gezahlt. Das Prepaid-Guthaben wird auf einem Budgetkonto bei ATeO.poolteam geführt. Das Budgetkonto durch den Programmbetreiber vor dem Start seines Partnerprogramms aufzuladen. Für die regelmäßige Deckung des Budgetkontos ist der Programmbetreiber verantwortlich. Neben einer rechtzeitigen, am bisherigen Budget/Umsatz-Verhältnis orientierten Information per Email, ist der Programmbetreiber verpflichtet, sich selbständig über den Stand seiner Budgets zu vergewissern. Ist das Budgetkonto eines Programmbetreibers für weitere Provisionszahlungen nicht mehr ausreichend gefüllt, so werden die Teilnehmer über eine vorübergehende Stillegung des betreffenden Partnerprogramms informiert. Werbemittel des Partnerprogramms werden hierbei nicht mehr an die betreffenden Werbeflächen ausgeliefert, Klicks werden nicht mehr zum Ziel des Partnerprogramms weiter geleitet und mögliche Erfolge werden dem Teilnehmer nicht mehr vergütet. Sobald das betreffende Budgetkonto erneut und ausreichend aufgeladen wurde, arbeitet das Partnerprogramm wieder im aktiven Modus. Der Programmbetreiber regelt die eventuelle Unstimmigkeiten gegenüber seinen Teilnehmern selbständig. Er hält ATeO.poolteam frei von Ansprüchen und Forderngen seiner Teilnehmer, die sich aus Unterbrechungen seines Partnerprogramms ergeben.
Erfolge für den Programmbetreiber die aufgrund der Vermittlung durch die Teilnehmer entstanden sind, werden dem Programmbetreiber in einer Erfolgsstatistik vorgelegt. Hier hat der Programmbetreiber die Aufgabe, die aufgelaufenen Erfolge für die Auszahlung der Provisionen freizuschalten. Vergütungen werden dann auf dem Teilnehmerkonto aktiviert und bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt.
§ 4 Haftung und Gewährleistung
Die Dienste von ATeO.poolteam werden im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten betreiben. Zusicherungen irgendeiner Art - egal ob sie sich auf die Präsänzen der Programmbetreiber, die Aktivitäten der der Teilnehmer oder die Verfügbarkeit des Dienstes beziehen - werden nicht gegeben.
ATeO.poolteam haftet lediglich für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bzw. einem Fehler von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind. Desweiteren haftet ATeO.poolteam, gleich aus welchem Rechtsgrund, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden ist.
Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragsverpflichtungen haftet ATeO.poolteam nur bis zur Höhe der durchschnittlichen monatlichen Vergütung eines Programmbetreibers an den Teilnehmer beziehungsweise bis zur Höhe der durchschnittlich monatlich gezahlten Vergütungen des Programmbetreibers. Jedoch maximal bis zu einem Betrag von 1.000 Euro.
ATeO.poolteam hat die aufgeführten und eingestellten Inhalte und Links mit großer Sorgfalt geprüft. ATeO übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität. Für verlinkte externe Inhalte sowie Werbemittel oder andere Informationen der Programmbetreiber oder Teilnehmer sind allein die jeweiligen Anbieter verantwortlich. ATeO.poolteam hat zu keiner Zeit Einfluß auf die Einfluss auf die Gestaltung oder die Inhalte der gelinkten Seiten.
Für ATeO.poolteam hat die gütliche und rechtsstreitfreie Einigung zu jeder Zeit Vorrang.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Alle Vertragsverhältnisse zwischen Programmbetreibern, Teilnehmern und ATeO.poolteam werden auf der Basis dieser Vertragsbedingungen auf unbestimmte Zeit begründet.
Teilnehmer sind berechtigt, Ihre Zusammenarbeit mit einzelnen Programmbetreibern oder ATeO.poolteam jederzeit zu beenden. Beendet ein Teilnehmer seine Zusammenarbeit mit einem, mehreren oder allen Programmbetreibern, so bedeutet dies nicht gleichzeitig, daß er auch die Zusammenarbeit mit ATeO.poolteam beendet.
Beendet ein Teilnehmer seine Zusammenarbeit mit ATeO.poolteam, so werden die auf seinem Guthabenkonto aufgelaufenen Vergütungen nur dann ausgezahlt, wenn ein Auszahlbetrag in Höhe von 20,00 EUR zu verzeichnen ist.
Programmbetreiber sind berechtigt, die Zusammenarbeit mit einzelnen, mehreren oder allen Teilnehmern zu beenden. Ein Ende der Zusammenarbeit mit ATeO.poolteam erfolgt per Kündigung in Schriftform und bedarf einer Bestätigung durch ATeO.poolteam. Die Frist beträgt einen Monat. Zum Abschluß der Zusammenarbeit zwischen ATeO.poolteam und dem Programmbetreiber schließt ATeO.poolteam das Budgetkonto mit einem Kontoabschluß. Die Bearbeitungsgebühr für den Abschluß des Budgetkontos beträgt 30,00 EUR. Verbliebene Budgets werden an den Programmbetreiber zurückgezahlt, soweit der verbleibende Restbetrag eine Höhe von 20,00 EUR aufweist.
ATeO.poolteam ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer oder Programmbetreiber zu sperren bzw. dauerhaft von der Nutzung der Plattform auszuschließen, wenn Sie den Systembetrieb stören bzw. gegen die Vertragsbedingungen verstoßen. Diese Sperren können ggf. fristlos erfolgen.
§ 6 Rechtswahl
Die gesamten Rechtsbeziehungen der via ATeO.poolteam beteiligten Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, so sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 7 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ATeO.poolteam. ATeO.poolteam behält sich jedoch das Recht vor, Klage an einem anderen Gerichtsstand zu erheben.
§ 8 Veröffentlichungen
Veröffentlichungen sind zwischen den Parteien inhaltlich abzustimmen. Dabei ist der anderen Seite Gelegenheit zu geben, zu prüfen,
inwieweit vertraulich zu haltende Informationen in einer Beschränkung der Veröffentlichung unterliegen. Dies kann jede Seite für sich
allein entscheiden. Bei Veröffentlichungen sind gegenseitig verwendete Warenzeichen und / oder Copyrightvermerke zu beachten.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages oder daneben etwa abgeschlossene individuelle Vereinbarungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Beide Vertragspartner verpflichten sich,
die unwirksame Klausel durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt
und ihrerseits wirksam ist.